05.12.2007
Wie nicht anders zu erwarten war, hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz am vergangenen Dienstag das Verfahren um eine Organklage der NPD negativ entschieden. Immerhin wurde eine Richterin aufgrund eines NPD-Antrages wegen Befangenheit abgelehnt.
Anlaß der Organklage ist eine im Mai vom Innenministerium herausgegebene Broschüre zum Thema «Kommunen gegen Rechtsextremismus».
Die NPD strebt eine einstweilige Anordnung zum Verbot dieser Broschüre an.
In der Broschüre versucht das Mainzer Innenministerium die Kommunen zu ermuntern, gegen "Rechtsextremismus" und insbesondere gegen die NPD vorzugehen. So wird aufgezeigt, wie sich Städte und Gemeinden gegen einen geplanten Immobilienkauf der NPD zur Wehr setzen können. Weitere Hinweise betreffen die Rechtslage bei angemeldeten Demonstrationen, den Umgang mit Wortmeldungen von NPD-Aktivisten bei öffentlichen Versammlungen sowie die Aufklärung von Jugendlichen mit nationaler Musik.
Die NPD, die durch ihren Landesvorsitzenden Peter Marx vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten wird, sieht in dem Verfahren ihre verfassungsmäßigen Rechte als nicht verbotene Partei verletzt. Die NPD rügt einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Parteien. Spätestens seit Bekanntwerden der Mitgliedschaft der neuen Juso-Bundesvorsitzenden in der linksextremen "Roten Hilfe" , die Gefangene von RAF und ETA offen unterstützt, ist Kurt Beck als vermeintlicher "Hüter der Demokratie" entlarvt. Die NPD in Rheinland-Pfalz sieht in diesem politisch gewollten Urteil den Rechtsstaat und die politische Chancengleichheit gefährdet. Mehrere Grundrechte scheinen für NPD-Mitglieder nicht zu gelten und das staatliche Ermessen scheint im Kampf gegen die NPD nahezu schrankenlos.
Folglich erscheint die juristische Begründung des Urteils arg konstruiert.
Aus diesem Grund hat der NPD-Landesvorsitzende den Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgeschlagen.
Verantwortlich:Safet Babic,Pressesprecher