31.05.2004
Als letztes Bundesland hat nun am 27.Mai das rot-gelbe beherrschte Rheinland-Pfalz das Erstattungs- bzw. Konnexitätsprinzip eingeführt und in der Landesverfassung verankert.
Demnach dürfen den Kommunen vom Land nur noch Aufgaben und Leistungen per Gesetz übertragen werden, wenn gleichzeitig das Land die Finanzierungslast trägt.
Seit mehreren Jahren werden die rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden von Bund und Land in den finanziellen Ruin getrieben, weil ihnen oftmals das alleinige finanzielle Risiko der gesetzlichen Leistungspflichten, wie etwa Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergartenplätze oder andere Investitionen aufgezwungen wurden, ohne daß hierfür die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt wurden.
Die konkrete Umsetzung des Konnexitätsprinzips in Rheinland-Pfalz zeigt jedoch, daß es der Landesregierung mehr um wahltaktische Überlegungen als um das Wohl des Wählers geht, da bisherige Leistungspflichten nicht unter die neue Regelung fallen.
Aufgrund des haushaltspolitischen Desasters der rot-gelben Landesregierung werden neue gesetzliche Leistungspflichten voraussichtlich ausbleiben, so daß kaum praktische Auswirkungen des Konnexitätsprinzips zu erwarten sind.
Die NPD fordert eine Gemeindefinanzreform, die die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen gewährleistet. Hilfreich wäre u.a. eine Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Umsatzsteuer (auf 5 % statt derzeit 2,1 %).
Die rheinland-pfälzischen Kommunen dürfen nicht für die Folgekosten der Berliner Globalisierungs- und Überfremdungspolitik verantwortlich gemacht werden. Diese Kosten hat der Verursacher, nämlich der Bund, zu tragen.
Dies gilt insbesondere für die Ballungsräume Mainz und Ludwigshafen, aber auch für ländlich geprägte Kommunen wie etwa Wittlich und Konz.
Die NPD Rheinland-Pfalz fordert den Ministerpräsidenten und stellv. SPD- Bundesvorsitzenden Kurt Beck dazu auf, sich im Bundesrat stärker für eine derartige Verteilungsgerechtigkeit einzusetzen. So sollte Beck auch die Konkretisierung des Konnexitätsprinzips in Artikel 104 a I Grundgesetz, verstanden als Verteilungsprinzip zu Lasten des Gesetzgebers, fordern.
Die NPD Rheinland-Pfalz fordert ein Verbot von Bundeszuschüssen für „Landesaufgaben“. Über diesen Weg werden vielfach uneffektive Projekte zu Lasten der Gemeinschaft umgesetzt, insbesondere dient er aber zur Finanzierung fraglicher, ideologisch motivierter Projekte und zur Förderung des Totalitarismus in der BRD.
Ein sinnvollerer Weg zur Finanzierung der Aufgaben der Länder ist eine sinnvolle Regelung der Steuereinnahmen der Länder.
gezeichnet: Safet Babic, Abteilungsleiter Politik im Landesvorstand Rheinland-Pfalz, 31.5.2004 ...