05.10.2003
Mainz - Die rheinland-pfälzische Landesregierung lehnt ein Gesetz über das Verbot des Tragens von Kopftüchern bei Lehrkräften nach der unbefriedigenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kategorisch ab.
Während in der Türkei das laizistische Gebot von der strikten Trennung von Staat und Religion streng beachtet wird und an Schulen und Universitäten das Tragen Kopftüchern nicht zulässig ist, sind es ausgerechnet die Sozialdemokraten, die diese Trennung in der BRD aushebeln wollen. Das Motiv, dürfte ein weiteres Vorantreiben der Überfremdung sein.
Die NPD Rheinland-Pfalz lehnt aus ihrem ethnopluralistischen Bewusstsein heraus, welches die Vielfalt der Völker und Kulturen achtet, die derzeitige Verunglimpfung des politischen Islams als primitive Rechtfertigung des US-Imperialismus und als Angriff auf die kulturelle Identität der aus dem Orient hierher verbrachten Muslime entschieden ab.
Gleichzeitig sprechen wir uns als Nationaldemokraten für den Schutz der deutschen Kultur als Grundpfeiler des Volkstums aus. Die Erziehung der deutschen Jugend darf nicht der religiösen Indoktrinierung durch Lehrkräfte aus kulturfremden Gebieten dienen. Aufgabe deutsche Schulen muß die Vermittlung deutscher Kultur sein und nicht allgemeine Kulturnivellierung. Daher fordert die NPD die sofortige Verabschiedung eines Gesetzes im Landtag, welches das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen im Staatsdienst verbietet.
Statt einer unrealistischen und in der Praxis längst gescheiterten „Integration“, wie u.a.einige Stadtteile von Mainz, Frankenthal und Ludwigshafen eindrucksvoll beweisen, fordert die NPD Rheinland-Pfalz die sofortige Einrichtung von Ausländerklassen, deren Finanzierung den Herkunftsländern obliegt und eine landesübliche Schulerziehung ermöglicht, die die Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer erleichtert. ...