Jetzt Mitglied in der NPD werden!


22.06.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Landgericht hält Hausverbot für rechtens

» Zur Hauptseite wechseln

Voigt-Klage abgewiesen

Gericht läßt Diskriminierung nationaler Deutscher zu

Berlin - Die Klage des NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt gegen das über ihn verhängte Hausverbot im Hotel "Esplanade" in Bad Saarow (Oder-Spree-Kreis) wurde in erster Instanz von dem Landgericht Frankfurt/Oder abgewiesen. Die Richter räumten zwar ein, daß mit dem Hausverbot in sein Persönlichkeitsrecht eingriffen werde, allerdings sei dies nicht automatisch zu würdigen, sondern müsse gegen das Hausrecht der Herberge abgewogen werden. Das Hausrecht des Hoteliers umfasse auch die Freiheit, Verträge zu schließen. Auch sei die Sorge des Hotels um sein Image und seine Außenwirkung  berechtigt. Das Antidiskriminierungsgesetz war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht anwendbar, denn in der EU-Richtlinie, die dem deutschen Gesetz zugrunde liegt, komme die Weltanschauung zwar als Diskriminierungsmöglichkeit vor, der deutsche Gesetzgeber habe dieses Kriterium aber später aus den Artikeln 18 und 19 entfernt. Dadurch wurde klar, daß die Richter am Landgericht den Fall nicht entscheiden wollten.

Der Parteivorsitzende kommentiert die Entscheidung, das Vertragsrecht über das Persönlichkeitsrecht zu stellen, als Bestätigung der neuen BRD-Politik, Kapitalinteressen höher zu bewerten als die Menschenrechte und kündigte an, in Berufung zu gehen. Zudem müsse endlich einmal rechtlich überprüft werden, inwieweit die BRD bei der Auslegung der EU-Richtlinien über die Gleichstellung Sonderwege gehen kann, um durch nachträglich vorgenommene Änderungen den Willen des EU-Gesetzgebers zu konterkarieren und künftig nationale Bürger in Deutschland straffrei diskriminieren zu lassen.

Voigt wörtlich: "Die Diktatur der selbsternannten "Demokraten" hat sich wieder einmal selbst bestätigt. Es wird immer deutlicher, wohin sich das System der BRD entwickelt. Die Grundrechte sollen künftig nur für willkürlich bestimmte Randgruppen der Gesellschaft gelten. Hätte ein Schwuler, ein Jude, ein Kommunist oder ein Farbiger Hausverbot erhalten, wäre der Ausgang des Verfahrens sicherlich zugunsten des abgewiesenen Gastes klar gewesen. Der Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 im Grundgesetz gerät zur Farce, wenn nationale Bürger sich künftig nicht mehr darauf berufen können. Hierdurch wird die totalitäre Zivilgesellschaft noch schärfer und repressiver."

Berlin, den 22.06.2010

Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher

» Zur Hauptseite wechseln
 


02.03.2010
NPD Trier informiert: PRO Trier - Klartext fuer Volksfreunde Jetzt den Adobe Flash-Spieler runterladen um das Video anzusehen.
Jetzt den Adobe Flash-Spieler runterladen um das Video anzusehen.
Videos

Nachrichtenbrief

Tragen Sie hier Ihre Epost-Adresse ein um unseren regelmäßigen Rundbrief zu empfangen

Eintragen Austragen
NPD vor Ort - Kreisverbände in Rheinland-Pfalz
Wussten Sie schon?

Jetzt NPD-Mitglied werden! Gehören sie noch zu der schweigenden Mehrheit in Deutschland, denen die Machenschaften der Polit-Bonzen stinken?
Dann werden Sie jetzt Mitglied der sozialen Heimatpartei!

 

NPD-Materialdienst

 

 



Ihr Weg zu uns

NPD Kreisverband Trier
Work Postfach: 2882
54218 Trier

Cell Mobil: 0176-21236413
www.npd-in-trier.de
ePost:
 


2007 - 2012 © npd-in-trier.de Alle Rechte vorbehalten | Impressum
 
Diese Seite wurde 11 mal angezeigt.