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29.04.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Strafanzeige gegen Blockierer der NPD-Demonstration

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Der NPD-Landesvorsitzende Frank Schwerdt hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft Erfurt Strafantrag gestellt gegen Organisationen und Einzelpersonen, die angekündigt haben, durch Blockaden die genehmigte Demonstration der NPD am 1. Mai 2010 in Erfurt zu verhindern. Zu den Angezeigten gehören Spitzenpolitiker des Freistaates Thüringen, wie der Chef der Linksfraktion, Bodo Ramelow, die Links-Abgeordneten Susanne Hennig, Matthias Bärwolf und André Blechschmidt, die Grünen-Abgeordneten Dirk Adam und Astrid Rothe-Beinlich und von der SPD Denny Möller und Wolfgang Metz. Angezeigt wurde auch der Studentenrat der Fachhochschule Erfurt.
 
Auf den Weltnetzseiten http://www.maifestspiele-erfurt.us und http://straßendate.net wird schon seit Wochen zur Verhinderung der NPD-Veranstaltung in Erfurt aufgerufen. Die Angezeigten haben sich durch ihre Unterstützung des Aufrufes zur Verhinderung auf diesen Seiten dieses Anliegen zu Eigen gemacht.  
 
Die Strafanzeige von Schwerdt wird unter anderem folgendermaßen begründet: "Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht aus dem Grundgesetz. Genehmigte Versammlungen müssen auch durchgeführt werden. Niemand hat das Recht, aus eigenem Antrieb genehmigte Versammlungen zu verhindern. Dementsprechend stellt § 21 des Versammlungsgesetzes das Verhindern, Blockieren oder Sprengen von Versammlungen sowie den Versuch, eine genehmigte Versammlung zu verhindern, unter Strafe".  Der § 21 des Versammlungsgesetzes sieht für das Verhindern oder Sprengen einer genehmigten Versammlung eine Geld- oder Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren vor.
 
Da nach den Blockaden in Berlin im letzten Jahr und Dresden im Februar dieses Jahres die Strafverfolgungsbehörden endlich aufgewacht und gegen die Rechtsbrecher vorgegangen sind, ist zu erwarten, daß auch die Erfurter Staatsanwälte ihre Pflicht tun, um rechtsfreie Räume in der Thüringer Landeshauptstadt zu unterbinden. Für Bodo Ramelow könnte es eng werden. Wegen seiner aktiven Beteiligung an den Blockaden in Dresden ermittelt die dortige Staatsanwaltschaft gegen ihn. In Erfurt käme wegen seiner Aktivitäten ein weiteres Verfahren hinzu.
 
Es dürfe weder in Erfurt noch anderswo geduldet werden, daß sich rechtsfreie Räume bilden, sagte der Thüringer NPD-Chef Schwerdt.  Dies zu verhindern sei die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, auch wenn es manchmal wegen des gleichen Parteibuches schwer falle, meinte er.
 
Eisenach, den 29. April 2010
 
Tobias Kammler
www.npd-thueringen.de

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02.03.2010
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