16.06.2010
Heute erhielten mein Verteidiger RA Eike Erdel und ich den erwarteten Beschluss des Oberlandesgerichtes Koblenz. Bereits am 4.Juni 2010 hatte der 1.Strafsenat des OLG Koblenz beschlossen:
"Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Trier gegen den Beschluss der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier vom 9.März 2010, soweit er die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt, wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass im Umfang der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse."
In der Begründung folgt das OLG der Argumentation des LG Trier.
Somit wird gegen mich kein Hauptverfahren vor dem LG Trier wegen Volksverhetzung nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch aufgrund der Verwendung des Begriffes Bombenholocaust stattfinden. Eigentlich war dieses Urteil absehbar, denn der Begriff Bombenholocaust wurde schon seit Jahren überall in Deutschland straffrei verwendet. Aber die Staatsanwaltschaft in Trier hatte wohl ein sehr großes Interesse an der fadenscheinigen Konstruktion eines Straftatbestandes. So konnte bereits in der heißen Wahlkampfphase im Mai letzten Jahres die mediale Kriminalisierung der NPD dank der fragwürdigen Arbeitsweise überbezahlter Staatsanwälte forciert werden. Glücklicherweise verfingen diese plumpen Täuschungsmanöver bei den Trierer Wählern nicht und die NPD konnte in den Stadtrat einziehen. Eine weitere Erklärung dürfte wohl auch sein, dass letztlich das vorliegende Belastungsmaterial hinsichtlich der mir und zwei weiteren Studenten vorgeworfenen Körperverletzung sehr fragil ist. Mittlerweile dürfte es in Trier jeder wissen: Im politischen Diskurs lehne ich Gewalt ab – meine politischen Gegner treffe ich mit Worten!
Aufgrund der ungewöhnlichen Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft hat sich der Prozess immer weiter verzögert.
Nun scheiterte kläglich der Versuch der Staatsanwaltschaft Trier auf Kosten der Meinungsfreiheit ein Exempel zu statuieren. Immerhin blieben der Staatsanwaltschaft so einige revisionistische Geschichtsstunden vor Gericht erspart.
Allerdings darf nun der Steuerzahler für den politisch korrekten Eifer der Staatsanwaltschaft bluten.
Fraglich ist, warum so ein kostspieliger Aufwand getrieben wird, den einzigen nonkonformen Repräsentanten im Trierer Stadtrat zu kriminalisieren und politisch mundtot zu machen.
Sollen vielleicht bestimmte kriminelle Seilschaften verdeckt bleiben?
Bezeichnenderweise ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz seit mehreren Monaten gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Landesgartenschau GmbH (Rechtsnachfolger Petrispark GmbH) wegen Wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen. Da geht es um immense Steuergelder. Aber die Staatsanwaltschaft Trier hat in dieser Sache keinen Finger gerührt!
Verantwortlich: Safet Babic, NPD-Stadtrat in Trier