07.05.2010
Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Amtsgericht Saarbrücken den Vorsitzenden der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten und einer Geldauflage von € 6.000 verurteilt. Nach einer Verhandlungszeit von über acht Stunden sah es das Schöffengericht als erwiesen an, daß der NPD-Parlamentarier im Rahmen seiner Rede beim politischen Aschermittwoch 2009 in der Schafbrücker Festhalle die Menschenwürde von Juden und Türken mit Worten wie „Judenrepublik“ und „Samenkanone“ angegriffen und damit den öffentlichen Frieden gefährdet habe.
Schon vor Beginn der Verhandlung hatten Aktivisten der NPD vor dem schwer bewachten Gerichtsgebäude eine Mahnwache durchgeführt und ein Spruchband mit der Aufschrift „Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie!“ entrollt. Um 9.15 Uhr begann schließlich die Gerichtsverhandlung mit viertelstündiger Verspätung, weil sich der Einlaß der zahlreichen Besucher durch verschärfte Sicherheitsmaßnahmen wie körperliche Durchsuchungen und Abtastungen sowie die Ausgabe von Platzkarten erheblich verzögerte.
Noch vor Verlesung der Anklageschrift stellte der Verteidiger von Udo Pastörs den Antrag, das Verfahren wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses einzustellen, weil der Angeklagte als Mitglied der 13. Bundesversammlung Immunität genieße. Tatsächlich hatte Pastörs im Anschluß an die Sitzung der Bundesversammlung am 23. Mai 2009 unter dem Aktenzeichen 2 BvE 2/09 Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Wahl von Horst Köhler eingereicht, weil Bundestagspräsident Nobert Lammert in mehreren Fällen die Abgeordnetenrechte der vier nationalen Delegierten Pastörs, Apfel, Dr. Müller und Hesselbarth verletzt hatte. Da Köhlers Wahl somit ungültig ist, konnte die 13. Bundesversammlung nicht wirksam aufgelöst werden, sodaß Herr Pastörs ihr immer noch angehört und folglich parlamentarische Immunität genießt. Das Saarbrücker Amtsgericht war mit diesen diffizilen verfassungsrechtlichen Fragen jedoch sichtlich überfordert und ging über den Einstellungsantrag der Verteidigung ohne nähere Begründung hinweg. Die Tatsache, daß Udo Pastörs auf der Weltnetzseite des Bundesverfassungsgerichts http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2010.html als „Mitglied der 13. Bundesversammlung“ bezeichnet wird, nahm das Gericht trotz ausdrücklichen Hinweises der Verteidigung schlichtweg nicht zur Kenntnis, um den politischen Schauprozeß gegen den NPD-Abgeordneten ungestört fortsetzen zu können.
Auch bei der sich nun anschließenden Beweisaufnahme fiel die vorsitzende Richterin wiederum durch eine besonders eklatante Mißachtung der Rechte des Angeklagten auf. Zahlreiche Beweisanträge, mit denen die Verteidigung die schlampige Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufdecken wollte, wurden kurzerhand wegen „Bedeutungslosigkeit“ abgelehnt. Ein Hetzbericht der ARD-Sendung Panorama und eine offensichtlich geschnittene Tonaufzeichnung der Aschermittwochsrede reichten dem Gericht aus, um den Angeklagten der „Gefährdung des öffentlichen Friedens“ und der „Erschütterung des Vertrauens der Bevölkerung in das Funktionieren der Rechtsordnung“ zu überführen. Daß der als einziger Zeuge vernommene Einsatzleiter der Polizei zu Protokoll gab, auf der seinerzeitigen Aschermittwochsveranstaltung keine besonderen Vorkommnisse beobachtet und ausdrücklich keinen Grund für ein polizeiliches Einschreiten gegen den Redner Pastörs gesehen zu haben, wurde seitens der Richterin geflissentlich ignoriert. Allein schon die abstrakte Gefahr einer Störung des öffentlichen Friedens genüge zur Tatbestandsverwirklichung; wie die anwesenden Zuhörer die Rede konkret empfunden hätten, sei dagegen völlig unerheblich.
Der Prozeßbeobachter und Fraktionsvorsitzende der NPD im Völklinger Stadtrat, Frank Franz, zeigte sich angesichts dieser haarsträubenden Argumentation fassungslos und erklärte noch vor dem Gerichtsgebäude: „Es ist wirklich unerträglich, wie die Meinungsfreiheit in diesem Land mit Füßen getreten wird. Während Herr Sarrazin die -Produktion kleiner Kopftuchmädchen- ungestraft anprangern darf, wird Udo Pastörs aus dem Begriff der –Samenkanone- ein juristischer Strick gedreht. Man kann zu dieser Art der Formulierung stehen wie man will, aber die zunehmende Überfremdung unseres Landes muß man ja wohl noch kritisieren dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein solch hanebüchenes Urteil in den höheren Instanzen Bestand haben wird. Man mag die Formulierungen von Herrn Pastörs als geschmacklos bezeichnen. Das Gericht hat aber nicht über guten und schlechten Geschmack zu entscheiden, sondern darüber, ob er gegen Gesetze verstoßen hat. Und auch ich kann mich den Ausführungen von Herrn Pastörs in Bezug auf die –Samenkanone- nur anschließen. Der Ausdruck mag in den Ohren mancher unqualifiziert klingen. Er trifft aber als überspitzte Zustandsbeschreibung den Nagel auf den Kopf. Demokratie und Meinungsfreiheit sind keine Einbahnstraßen und müssen für jeden gleichermaßen Geltung haben.“
Udo Pastörs erklärte im Anschluß an die Verhandlung, daß er sich von dem Ergebnis dieses politischen Schauprozesses nicht davon abhalten lasse, seine Stimme auch weiterhin öffentlich für die Interessen des deutschen Volkes zu erheben. Der Plan der Saarbrücker Staatsanwaltschaft, ihm durch strafrechtliche Repression einen Maulkorb zu verpassen, werde nicht aufgehen.